Kaum zu glauben: IS-Terroristen können kreuz und quer durch die EU reisen und sich ungestört radikalisieren. Einbrecherbanden hopsen von einem Land zum anderen, um ihre Raubzüge durchzuziehen. Schlepperbanden bieten mittlerweile bestorganisierte und ungehinderte Migrantenreisen von Afrika bis Hamburg an. Doch wenn die Polizei mit Grenzkontrollen die Bevölkerung schützen will, hauen ihnen die EU-Richter eins auf die Finger.

Die EU-Richter, die die Welt scheinbar nur aus den Fenstern ihrer Luxuslimousinen und 5-Sterne-Hotels oder Villen kennen, haben den Kontakt zur Realität verloren.

Nicht anders ist folgendes Urteil zu erklären, das der Europäische Gerichtshof vor wenigen Tagen erließ: Die Bundespolizei, so das Urteil der EU-Richter, darf an den Grenzen zu seinen EU-Nachbarstaaten keine systematischen Kontrollen vornehmen und ohne konkreten Anlass nur mit Einschränkungen kontrollieren. Wissen die Richter aus dem fernen Luxemburg, was das für die Bevölkerung und die Polizei bedeutet? Wohl kaum. Denn das Urteil kommt einem Freifahrtschein für Menschenschmuggler, osteuropäische Banden und islamistische Terroristen gleich. Sie können nun weiterhin ungehindert über die Grenzen ziehen, ohne Angst davor zu haben, auch ohne konkreten Verdacht stichprobenmässig kontrolliert zu werden.

Erreicht hat dies ein Mann, der vom französischen Straßburg kommend zu Fuß zum Bahnhof in Kehl ging und sich gegen eine Kontrolle der Bundespolizei mit Gewalt wehrte. Warum wohl? Weil er nichts zu verbergen hatte?

QUELLEBIld: imago/Pixsell
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