Gehört Merkel hinter Gitter?

»Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.« So steht es in Paragraf 154, Absatz 1, des Strafgesetzbuches (StGB). Dreimal hat Angela Merkel (CDU) im Deutschen Bundestag die Hand zum Kanzler-Eid gehoben, hat vor dem deutschen Volk feierlich geschworen, seinen … Gehört Merkel hinter Gitter? weiterlesen