So viele Flüchtlinge sind bis Ende Mai allein schon dieses Jahr wieder in unser Land geströmt. Das bestätigte jüngst das Bundesinnenministerium. Und dabei handelt es sich nur um die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Das sind mehr Migranten, als neu an den Küsten von Italien (65.000) und Griechenland (8000) im selben Zeitraum gemäß der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gelandet sind.
Woran liegt das? Der ungebremste Zustrom nach Deutschland hat drei Ursachen:
- Nach wie vor sind die Sozialleistungen, die den Migranten, die es nach Deutschland zieht, angeboten werden, im europäischen Vergleich spitze.
- Athen, aber auch Rom sind alles andere als kooperationsbereit, wenn es um die Rücknahme von abgewiesenen Flüchtlingen geht: 50 Übernahmegesuche hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den letzten Monaten an Athen geschickt. Antworten: Keine! »Nix verstehn in Athen« lautet die Devise in Griechenland. Ganz anders klingt es jedoch, wenn das Ouzo-Land mal wieder Milliarden an Unterstützungsgeldern aus der EU-Kasse absahnen will… Nicht anders sieht es aber auch mit Italien aus: 6743 Übernahmegesuche stellte Deutschland im ersten Quartal an Italien – meist erfolglos. So wurden im selben Zeitraum nur 371 abgewiesene Asylbewerber aus Deutschland nach Italien überwiesen.
- Der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) sorgen mit schlepperfreundlichen Urteilen immer wieder dafür, dass Flüchtlinge, egal ob sie anerkannt sind oder nicht, in Europa bleiben können. Ein Beispiel gefällig? 2014 gab der EMRK einer afghanischen Familie mit sechs Kindern recht, die dagegen geklagt hatte, von der Schweiz nach Italien zurückgebracht zu werden. Wie konnte das gelingen? Die Afghanen beriefen sich auf Artikel 3 (Verbot von Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention und klagten gegen die mangelhaften Verhältnisse in italienischen Flüchtlingslagern. Das Europagericht gab ihnen recht. Die Folge für Deutschland: Die deutschen Verwaltungsgerichte müssen jetzt vor jeder Überstellung nach Italien von den italienischen Behörden eine Zusicherung erhalten, dass die Unterbringung von Familien mit der Menschenrechtskonvention übereinstimmt. So scheitern selbst die klarsten Abschiebefälle an der EU-Bürokratie!



