Tunesier plante Anschlag – auch er darf bleiben!

Absurdistan 2

Ein Tunesier unter Terrorverdacht darf nicht abgeschoben werden, obwohl er nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in Deutschland einen Anschlag für den IS plante.

In Tunesien gilt er als Mittäter des Anschlags auf das Nationalmuseum in Tunis im März 2015 mit 24 Todesopfern.

Als Polizeibeamte in einer Großrazzia Anfang Februar 54 Gebäude in Hessen durchsuchten, trafen sie auf einen alten Bekannten. Die Ermittlungen richteten sich gegen 16 meist tunesische Tatverdächtige zwischen 16 und 46 Jahren, denen in der Mehrheit der Fälle vorgeworfen wird, eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Sie sollen geplant haben, im Namen des IS einen Terroranschlag in Deutschland zu verüben.

Nach langem Hin und Her wegen fehlender Unterlagen der tunesischen Behörden plante Hessen, den Hauptverdächtigen in sein Heimatland abzuschieben. Doch  Hessen hatte die Rechnung ohne die Asylindustrie gemacht: Wenige Minuten bevor am 22. März der Flieger mit dem Mann an Bord in Richtung Tunesien abheben sollte, wurde die Abschiebung nach anwaltlicher Intervention gestoppt. Der Grund: Der Terrorverdächtige hatte in letzter Minute einen Asylantrag gestellt.

Zwar lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diesen als offensichtlich unbegründet ab. Der Anwalt des Tunesiers wehrte sich aber dagegen erfolgreich mit einem Eilantrag vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Vergangene Woche urteilte das Gericht, der Terrorverdächtige dürfe nicht abgeschoben werden – weil der Mann in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe habe.

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